Hüpfburg - Vermietung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) :


- Die Hüpfburg darf nur ohne Schuhwerk betreten bzw. benutzt werden.

- Die Benutzung der Hüpfburg geschieht auf eigene Gefahr des Mieters bzw. liegt in der Obhut dessen.

- Der Vermieter verpflichtet sich, die Hüpfburg incl. Zubehör an einen durch den Mieter zu bestimmenden Ort zu dem angegebenen Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Die Tagesmietzeit, falls nicht anders vereinbart, beginnt spätestens um 8.00 Uhr und endet frühestens um 20.00 Uhr. Abweichungen von dieser Vereinbarung müssen zur Gültigkeit schriftlich getätigt werden. Erfolgt der Aufbau der Hüpfburg früher bzw. der Abbau später als die vereinbarte Mietzeit, resultiert auf Grund dessen kein Anspruch Seitens des Vermieters auf einen höheren Mietzins.

- Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg gemäß der beigefügten Gebrauchsanweisung zu Benutzen und die dort beschriebenen Hinweise zu beachten und zu befolgen. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der Mieter gegenüber dem Vermieter die Aushändigung der Gebrauchsanweisung.

- Für Schäden und Verschmutzungen, die nicht durch vertragsgemäßen und normalen Gebrauch entstanden sind, haftet der Mieter und wird diesem in Rechnung gestellt. Die Haftung umfaßt den Zeitraum zwischen Auf- und Abbau der Hüpfburg.

- Der Mieter verpflichtet sich, eventuelle Verschmutzungen, sowie sonstige grobe Verunreinigungen vor Abbau der Hüpfburg zu entfernen und diesen Vorgang dem Vermieter anschließend mitzuteilen. Reinigungsmaßnahmen sind nur mit Wasser ohne Reinigungsmittel zu tätigen.

- Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg bei starken Stürmen nicht zu benutzen, das Gebläse abzuschalten und die dadurch zusammengefallene Hüpfburg mit den mitgelieferten Zubehörteilen gegen starke Winde und Stürme zu sichern. Eine Entschädigung des vereinbarten Mietzinses durch die dadurch entstandene Ausfallzeit findet nicht statt.

- Der Mieter verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass der verwendete Netzanschluss den jeweils gültigen sicherheitstechnischen Vorschriften zum Anschluss von Endverbrauchern mit einer maximalen Leistungsaufnahme von 1500 Watt geeignet ist. Für eventuelle Schäden im oder am Stromversorgungsnetz wird jegliche Haftung Seitens des Vermieters ausgeschlossen.

- Dem Mieter ist bekannt, dass zum Gebrauch der Hüpfburg der dauerhafte Betrieb des Gebläses notwendig ist.

- Bei Ausfall der Funktion der Hüpfburg bzw. des Gebläses verpflichtet sich der Vermieter, den vereinbarten Tagesmietpreis dem Mieter zu erstatten. Beträgt die Mietzeit mehrere Tage, muss der Vermieter nur den Mietpreis des Ausfalltages erstatten, sofern der Vermieter an den übrigen Tagen einen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung stellen kann. Eine weitere Nutzungsentschädigung seitens des Mieters gegenüber dem Vermieter besteht nicht.

- Erfolgt die Unterzeichnung des Mietvertrages durch einen Vertreter, bestätigt der Vertreter durch seine Unterschrift, dass dieser vom Mieter die Bevollmächtigung besitzt, im Namen des Mieters, die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag zu übernehmen. Sofern dies nicht der Fall sein sollte, tritt der unterzeichnende Vertreter in die Haftung anstelle des Mieters.

- Gerichtsstand ist Kempen am Niederrhein.